Die Aufklärung zu einer Untersuchung dürfen grundsätzlich nur die ÄrztInnen durchführen, die mit dem Untersuchungs-Verfahren vertraut sind. Daher erhalten Sie beispielsweise eine Aufklärung zu einer Narkose auch nur durch die dafür ausgebildeten NarkoseärztInnen. Die Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen des Mammographie-Screening-Programms kann deshalb nur von den fachkundigen Ärztinnen und Ärzten im Screening durchgeführt werden.